Stand: 4. Oktober 2026 · Öffnungszeiten und Rückfahrt am Besuchstag prüfen.

Eine freiwillige Spielsperre direkt bei einer Spielbank beantragen

Laut ESBK kann eine freiwillige Spielsperre jederzeit persönlich bei einer Spielbank oder schriftlich mit einer Ausweiskopie bei einer Spielbank beantragt werden. Sie gilt schweizweit und seit 7. Januar 2025 auch in Liechtenstein. Die ESBK nimmt keine Aufhebungsanträge entgegen.

Kurzantwort: Laut ESBK kann eine freiwillige Spielsperre jederzeit persönlich bei einer Spielbank oder schriftlich mit einer Ausweiskopie bei einer Spielbank beantragt werden. Sie gilt schweizweit und seit 7. Januar 2025 auch in Liechtenstein. Die ESBK nimmt keine Aufhebungsanträge entgegen.

Antrag

Wende dich direkt an eine Schweizer Spielbank. Nutze deren offiziellen Spielerschutzkontakt. Dieser Guide nimmt keine Ausweiskopien an und kann keine Sperre eintragen.

Wirkung

Die ESBK beschreibt die Sperre als zentral registriert und grundsätzlich zeitlich nicht limitiert. Sie betrifft Schweizer landbasierte und zugelassene Online-Casinospiele sowie weitere zugelassene Online-Grossspiele.

Aufhebung

Eine freiwillige Sperre kann laut ESBK frühestens drei Monate nach Eintrag überprüft werden. Der Antrag geht an die zuständige Spielbank, nicht an diesen Guide und nicht an die ESBK. Das ist allgemeine Quelleninformation, keine persönliche Rechts- oder Finanzberatung.

Praktische Checkliste

  • Offizielle Spielbank wählen
  • Spielerschutzkontakt öffnen
  • Keine Dokumente an diesen Guide senden
  • Beratung zusätzlich nutzen
Vor dem Besuch: Ausweis einpacken, heutige Öffnungszeit ansehen und eine realistische Rückfahrt speichern.

Direkt prüfen

Unabhängige Beratung